Kanzlei

Mitarbeiter

Aktuelles

Vorträge

Anfahrt

Impressum

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.01.2008 das neue Unterhaltsrecht beschlossen.
Hierdurch ergeben sich gravierende Veränderungen in folgenden Bereichen:

- Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten führt dazu, dass insbesondere in den Fällen, die bisher
Mangelfälle waren, zukünftig durch den eingetretenen Vorrang der minderjährigen Kinder gegenüber
allen Anderen die Getrenntlebens und Nachscheidungsunterhaltsberechtigten im Einzelfall leer
ausgehen können.

- durch eine Modifizierung des Kindergeldanrechnungsrechts wurde die bisherige Berechnung nach der
Düsseldorfer Tabelle erheblich verändert.

- der Grundsatz der Eigenverantwortung wurde gestärkt, dies wirkt sich insbesonder bei
Nachscheidungsunterhaltsansprüchen aus, hier besonders beim sogenannten Aufstockungsunterhalt,
wo zukünftig eine Annäherung an den ehelichen Lebensstandart nur noch dann erreicht werden kann,
wenn ehebedingte Nachteile eingetreten sind und diese über das Unerhaltsrecht auszugleichen sind.

Das Gesetz gilt auch für schwebende und bereits abgeschlossene Fälle. Unter der Voraussetzung, dass eine Abänderungsklage möglich ist, wirkt sich das neue Unterhaltsrecht sofort auch auf bereits abgeschlossene Altfälle aus.

Hierzu verweisen wir auch auf unsere laufenden Vorträge zum Familienrecht.